Derzeit kann Betriebsvermögen in vielen Fällen günstiger übertragen werden, als Privatvermögen. Zum Beispiel wird 85 % des Betriebsvermögens von der Steuerbelastung verschont, wenn der Nachfolger das Unternehmen fünf Jahre weiterführt und eine bestimmte Lohnsumme für Mitarbeiter garantiert. Zudem gibt es Freibeträge für Unternehmen. Dies führt in der Praxis dazu, dass Unternehmer ihre Firma meist steuerfrei weiterreichen können.

Experten erwarten vom Verfassungsgericht allerdings eine Änderung. Drei mögliche Szenarien, wie das Urteil lauten könnte:

Szenario 1: Neuregelung
Die Richter könnten das komplette Gesetz kippen und eine neue Regelung verlangen. Dann ist damit zu rechnen, dass Verschonungen von 85 oder 100 % wegfallen. Denkbar wäre auch, den Erben anzubieten, die Steuern zu stunden und über 10 oder 15 Jahre abzubezahlen. Egal wie die Neuregelung aussieht, günstiger wie jetzt wird das Übertragen von Unternehmen nicht werden.

Szenario 2: Steuerfreiheit
Das Gesetz zur Erbschaftsteuer könnte einfach abgeschafft werden, so wie in Österreich im Jahr 2008. Experten halten das allerdings für sehr unwahrscheinlich, da es politischer Konsens ist, weiterhin eine Erbschaftsteuer aufrechtzuerhalten. So gilt die Steuer laut Koalitionsvertrag als „wichtige Einnahmequelle“ für die Länder.

Szenario 3: Ländersache
Die Zuständigkeit für die Erbschaftsteuer könnte auch regionalisiert werden, denn die Einnahmen fließen derzeit ohnehin schon den Ländern zu. Da diese nicht auf die Einnahmen verzichten wollen, ist nicht davon auszugehen, dass alle Länder den Steuersatz auf null senken würden. Vielmehr würde sich wohl ein Mindeststeuersatz einpendeln. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands, insbesondere wenn Unternehmen in mehreren Bundesländern aktiv sind, wird jedoch auch diese Regelung nicht erwartet.